Nächste Seminartermine 2023

  • 13.07.2022
    9:30 bis 16 Uhr
    01.07.2022 Anmeldeschluss
  • 17.08.2022
    9:30 bis 16 Uhr
    01.07.2022 Anmeldeschluss

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Sigrun Römer Fachanwältin
Sigrun Römer - Fachanwältin für Insolvenzrecht und Steuerrecht
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Deutschlandweit einzigartiges Seminar-Konzept im Herzen Flensburgs und Hamburgs
Sigrun Römer
Ich schenke Ihnen meine Leidenschaft und Liebe für Wissensvermittlung,
die VERSTAND und HERZ einschließt und den MENSCHEN in den Mittelpunkt stellt.

Dazu gehört Rechtswissen, Sinn für Pragmatismus und Verständnis, was die Verwaltungssoftware-Anbieter leisten können und könnten.
 „Last, not least”, umfasst mein didaktisches Konzept all meine Erfahrung und Wissen um Führungsprozesse Teambildung und Persönlichkeitsentwicklung in der Verwaltung. Situatives Coaching in den Lernveranstaltungen initiieren viele Entwicklungsprozesse, die direkt in Erfolg münden.

Meine Teilnehmenden profitieren von meinem über 35-jährigen Wissen und Erfahrung
• als ehemalige Beamtin/Referentin der bundesweit tätigen Betriebsprüfung und Rechtsmittelstelle der Künstlersozialkasse
• als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuer- und Insolvenzrecht
• als Insolvenzverwalterin von mehr als 1.000 Unternehmen
• als Zertifizierungsauditorin für Prozessabläufe diverser ISO-Normen
• als Leitung eines mittelständischen Unternehmens mit 3 Standorten in Deutschland
• als Business-Mentorin von mehr als 10.000 Klienten
• von meinen Ausbildungen auf dem Gebiet der Psychologie

Für Quereinsteiger/-innen
  • Flensburg, Westerallee 12              20.02. + 05.03.2024 9:30-16:00 + 3 Online Termine, 15 Stunden
  • Flensburg, Westerallee 12                        20.02. + 05.03.2024 9:30-16:00 + 3 Online Termine, 15 Stunden
Verwaltungsrecht und Vollstreckung für Quereinsteiger
Präsenzveranstaltung
Zielgruppe:
Quereinsteigerinnen und -einsteiger in der kommunalen Vollstreckungsbehörde,
Leitung und Mitarbeitende in der Kassenverwaltung, kommunalen
Vollstreckungsbehörde und Forderungsmangement, die den Quereinsteigern
erklären sollen, was die Rechtsgrundlagen und das „Warum” der Art und Weise
der Vollstreckungshandhabung in der Kommune sind.

Bedeutung des Seminars:
Seit vielen Jahren ist angesichts des Personaldefizits im Bereich der Kassenverwaltung
und Vollstreckung im Innen- und Außendienst die Zahl der Quereinsteigerinnen und
Einsteiger stark gestiegen. Allen Mitarbeitenden, die keine Verwaltungsfachausbildung,
erst recht nicht in Schleswig-Holstein haben, bleibt nur, von ihren Kollegen angelernt
zu werden. Da auch in der Fachangestelltenausbildung der Bereich der Vollstreckung
nicht in der Tiefe ausgebildet wird, wird oft tradiertes Tun nach dem Motto: „Das
haben wir schon immer so gemacht”, weitergegeben, ohne, dass die Mitarbeitenden,
die ihr Wissen weitergeben, immer wüssten, warum das so schon immer gemacht
wurde.
Dieses Seminar gibt allen belastbares Rechtswissen, das gleichzeitig
praxistauglich ist.

Inhalte:
• Gesetze lesen und verstehen
• Verwaltungshandeln durch Verwaltungsakt und Realakt
• Rechtliche Grundlagen der Vollstreckung
• Rechte und Pflichten in der Vollstreckung
• Definition von Rechtsbegriffen wie Gewahrsam, unmittelbarer Zwang
• Das Betreten und Durchsuchen von Wohn- und Geschäftsräumen
• Zwangsvollstreckung durch Sachpfändung – Anbringen von Pfandsiegeln
– Wegfahrsperren
• Das pflichtgemäße Ermessen in der Verwaltungsvollstreckung
• Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Verwaltungsvollstreckung
• Rechtsmittel gegen Vollstreckungsmaßnahmen
• Umgang mit Rechtseinwendungen Dritter in der Vollstreckung
Themen- und Termininformation:
Für Forderungsdurchsetzung/Vollstreckung
öffentlicher und zivilrechtlicher Forderungen:
  • Flensburg, Westerallee 12  24.04. + 29.05.2024 9:30-16:00 + 3 Online Termine, 15 Stunden
  • Flensburg, Westerallee 12                        24.04. + 29.05.2024 9:30-16:00 + 3 Online Termine, 15 Stunden
Verhandlungsstrategien Inkasso – Wer richtig fragt, gewinnt!
Präsenzveranstaltung
Zielgruppe:
Alle, die mit ihren Anliegen schneller, klarer und gelassen zum Ziel kommen
wollen. Das Seminar richtet sich in erster Linie an alle, die Forderungen verbal
und nonverbal gezielter durchsetzen müssen und wollen. Die Art der Forderung
ist unerheblich, so dass das Seminar sowohl für die Durchsetzung öffentlich-
rechtlicher Forderungen als auch zivilrechtliche Forderungen geeignet ist.

Bedeutung des Seminars:
Fast alle Menschen haben Sprache in die Wiege gelegt bekommen, aber sprechen
ist nicht klar kommunizieren. In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden welche
Faktoren dazu führen, dass das Gesagte auch umgesetzt wird. Das ist
insbesondere in Stresssituationen, wie die Vollstreckung sie kennt, wichtig.

Inhalte:
1. Gezielte Kommunikation und Fragetechnik mit dem Schuldner
2. Prägung durch unser Umfeld – die eigene Landkarte - Wertvorstellungen
2. Bedeutung der Ich-Botschaften
3. Störungen in der Kommunikation (an-)erkennen und beseitigen
4. Fähigkeit zum aktiven Zuhören
3. Zielgerichtete Kommunikation – mit den richtigen Fragen zum Ziel
3. Leitlinien der erfolgreichen Vollstreckung
4. Kräftemessen Vollstreckung – Schuldner
5. Umgang mit destruktiven, bedrohlichen Situationen
6. Anleitung zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess
Themen- und Termininformation:
  • Online:                                    13.02. + 15.02.2024            10:00-15:00                                  10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz:                          Flensburg, Westerallee 12              10.09. + 24.09.2024 9:30-16:00  +3 Online-Termine, 15 Stunden
  • Online:                                                          13.02. + 15.02.2024  10:00-15:00                    10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz:       Flensburg, Westerallee 12            10.09. + 24.09.2024 9:30-16:00                    +3 Online-Termine, 15 Stunden
Ergebniswirksame Vollstreckung - Das All-In-One-Seminar
zur Steigerung von Rechtssicherheit und Effizienz

Online-Seminar für den schnellen Überblick
Präsenz-Seminar für alle, die tiefer einsteigen
Zielgruppe:
Vollstrecker und Vollstreckerinnen des Innen- und Außendienstes, Kassenver-
waltung, Leitung der Vollstreckungsbehörde insbesondere im Hinblick auf die
Optimierung der Vollstreckungsprozessabläufe, auch für Quereinsteiger geeignet

Bedeutung des Seminars:
Die rechtlichen Voraussetzungen der Vollstreckung zu kennen ist Handwerkszeug
der Vollstreckung, genauso wie die Kenntnis der Rechte und Pflichten der Beteilig-
ten. Oft gibt es Hindernisse in der Durchsetzung einer Drittwiderspruchserklärung,
insbesondere, wenn der Schuldner ein Gesellschafter/Geschäftsführer „seiner“
eigenen GmbH ist. Die Bedeutung der gütlichen Erledigung ist im Praxisalltag der
Vollstreckungsbehörde immens. Ratenzahlungen rechtlich und pragmatisch sicher
zu vereinbaren, ist eine Kunst für sich.

Inhalte:
• Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse vor der Vollstreckung,
§ 281 LVwG
• Rechtsgrundlagen einer ordnungsgemäßen Vollstreckung
• Wie sieht ein korrektes Vollstreckungsprotokoll (Niederschrift) aus und wofür
wird es in der Praxis verwandt?
• Auswahl der geeigneten Vollstreckungsmaßnahme
• Wann sind welche Ansprüche des Schuldners/der Schuldnerin geeignet für die
Pfändung?
• Wo finden Sie Anhaltspunkte zum Wert der Vollstreckungsgegenstände?
• Wie funktioniert eine Sachpfändung von Barkassen, Schließfächern,
Spielautomaten?
• Wie erfolgt die sachgerechte Pfändung von Fahrzeugen, Anlegen von
Wegfahrsperren in der Praxis?
• Wie verwertet man die gepfändeten Gegenstände richtig?
• Besonderheiten der Immobiliarzwangsvollstreckung von Grundsteuern und
anderen öffentlichen Lasten
• Zwangssicherungshypothek - Welches ist das geeignete
Zwangsvollstreckungsmittel?
• Wer sind die Schnittstellen im Vollstreckungsablauf-Prozess?
Themen- und Termininformation:
  • Online:                                    16.01. + 18.01.2024            10:00-15:00                                  10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz:                          Flensburg, Westerallee 12              12.09. + 26.09.2024 9:30-16:00  +3 Online-Termine, 15 Stunden
  • Online:                                                          16.01. + 18.01.2024  10:00-15:00                    10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz:         Flensburg, Westerallee 12          12.09. + 26.09.2024 9:30-16:00                    +3 Online-Termine, 15 Stunden
Durchsetzung von Forderungen vor – in – nach der Insolvenz
Insolvenz trifft auf Vollstreckung

Online-Seminar für den schnellen Überblick
Präsenz-Seminar für alle, die tiefer einsteigen
Zielgruppe:
Mitarbeitende, zu deren Aufgabenfeld die Forderungsanmeldung im
Insolvenzverfahren gehört, Vollstrecker und Vollstreckerinnen des Innen- und
Außendienstes, Kassenverwaltung, Leitung der Vollstreckungsbehörde
insbesondere im Hinblick auf die Optimierung der Vollstreckungsprozessabläufe,
auch für Quereinsteiger geeignet

Bedeutung des Seminars:
Die Adressatengruppe geht in der Praxis oftmals davon aus, dass mit der
Insolvenz keine Forderungsdurchsetzung im Wege der Vollstreckung möglich sei.
Dass dem so nicht ist, zeigt das Seminar an vielen Praxisbeispielen.
Zudem werden oft Mahnstopps automatisiert mit der Kenntnis über „Insolvenz”
– ohne Differenzierung nach Art und Phase des Insolvenzverfahrens – gesetzt.
Das Seminar zeigt Wege, bewusste praxisgerechte und rechtssichere
Entscheidungen zu treffen, die dazu dienen die kommunalen Einnahmeansprüche
zu realisieren und Kassenkredite zu minimieren.

Inhalte:
• Insolvenzrechtswissen speziell für das Arbeitsfeld der Vollstreckungsbehörde
rund um die Regelinsolvenz
• Forderungsanmeldung und Umgang mit bestrittenen Forderungen
• Umgang mit Forderungen aus der Gewerbesteuer, die Jahre nach
Insolvenzeröffnung per Messbescheid festgestellt werden
• Unterscheidung Insolvenzforderungen und Masseforderungen
• Welche Forderungen können in der Insolvenz des Schuldners erfolgreich
vollstreckt werden?
• Bußgeld und Insolvenz
Themen- und Termininformation:
  • Online:                                    11.03. + 13.03.2024            10:00-15:00                                  10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz:                          Flensburg, Westerallee 12              16.07. + 03.09.2024 9:30-16:00  +3 Online-Termine, 15 Stunden
  • Online:                                                          11.03. + 13.03.2024  10:00-15:00                    10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz:        Flensburg, Westerallee 12            16.07. + 03.09.2024 9:30-16:00                    +3 Online-Termine, 15 Stunden
Ab 2024 Rechtsänderung des Gesellschaftsrechts
Vollstreckung in Wirtschaftsunternehmen,
Gewerbebetrieben und Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Online-Seminar für den schnellen Überblick
Präsenz-Seminar für alle, die tiefer einsteigen
Ab 2024 Rechtsänderung des Gesellschaftsrechts
Vollstreckung in Wirtschaftsunternehmen,
Gewerbebetrieben und Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Online-Seminar für den schnellen Überblick
Präsenz-Seminar für alle, die tiefer einsteigen

Zielgruppe:
Vollstrecker und Vollstreckerinnen des Innen- und Außendienstes,
Kassenverwaltung, Leitung der Vollstreckungsbehörde insbesondere im Hinblick
auf die Optimierung der Vollstreckungsprozessabläufe, auch für Quereinsteiger
geeignet

Bedeutung des Seminars:
Die Praxis zeigt, dass die Vollstreckung gegen Wirtschaftsunternehmen,
Gewerbebetriebe und Gesellschaften bürgerlichen Rechts für die Vollstrecker des
Innen- und Außendienstes grade auch deshalb eine große Herausforderung
darstellen, weil sie mit dieser Welt nicht vertraut sind. Rechtliches Wissen über
diese Unternehmen, ihre typischen Forderungen, Drittschuldner und
Haftungsszenarien werden in der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
nur rudimentär vermittelt. Herausfordernd ist der Umgang mit der häufig geübten
Verschleierungstaktik von Geschäftsführern oder Gesellschaftern.

Inhalte:
Besonderheiten bei der Vollstreckung gegen:
Ab 2024 ändert sich das Recht der Gesellschaften: GBR
• Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
und ihre Gesellschafter z. B. Erbengemeinschaft
• Gesamtschuldnerschaft - Beispiel Grundsteuer
• … die GmbH
• Bedeutung der GmbH und UG für die Vollstreckung
• ... die Kommanditgesellschaft
Vollstreckung gegen Geschäftsführer, Gesellschafter
Haftungsschuldner entdecken – Geschäftsführer und Gesellschafter
Themen- und Termininformation:
  • Präsenz:                          Flensburg, Westerallee 12              22.04. + 27.05.2024 9:30-16:00  +3 Online-Termine, 15 Stunden
  • Präsenz:     Flensburg, Westerallee 12              22.04. + 27.05.2024 9:30-16:00                    +3 Online-Termine, 15 Stunden
Vermögensauskunft abnehmen und auswerten
Präsenzveranstaltung
Zielgruppe:
Erfahrene Vollstrecker und Vollstreckerinnen des Innen- und Außendienstes,
Kassenverwaltende, Leitung der Vollstreckungsbehörde insbesondere im Hinblick
auf die Optimierung der Vollstreckungsprozessabläufe, Kassenverwaltende
sowie interessierte Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte, die vorhandene
Grundkenntnisse im Vollstreckungswesen mit dieser Schulung vertiefen möchten

Bedeutung des Seminars:
Seit 2013 sind die kommunalen Vollstreckungsbehörden durch den
Landesgesetzgeber ermächtigt, die Vermögensauskunft abzunehmen und die
Eintragung in das Schuldnerverzeichnis vorzunehmen. Während dieser
Aufgabenbereich bisher den Obergerichtsvollziehern mit einer mehrjährigen
Fachhochschulausbildung vorbehalten waren, hat der Gesetzgeber diese Materien
jetzt auch für die kommunalen Vollstreckungsbehörden eröffnet, die mit dieser
Intensivschulung das erforderliche Rüstzeug erhalten sollen.
Mit diesem Seminar biete ich eine umfassende Schulung für erfahrene
Vollstreckungsbeamte, aber auch für die „Quereinsteiger” mit
Grundkenntnissen im Vollstreckungswesen.

Inhalte:
• Verfahren der Abnahme der Vermögensauskunft gemäß
§ 281a LVWG i.V.m. §§ 802c ff. ZPO
• Rechte und Pflichten der Beteiligten
• Inhalt der Vermögensauskunft
• Auswertung der Vermögensauskunft – Konsequenzen
• Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
• Inhalt und praktische Bedeutung des elektronisches Schuldnerverzeichnisses
• Eintragungsanordnung und Rechtsschutz
• Umgang mit Einwendungen des Schuldners/der Schuldnerin
• Besprechung der eigens für das Seminar von mir erstellten Copyright-Muster
und To-Do-Listen für die Teilnehmenden

Es wird der Workshop zur Vermögensauskunft und Vollstreckung
vom 18.11 bis 20.11.2024 im Hotel Das James in Flensburg empfohlen.
Themen- und Termininformation:
  • Präsenz:                          Flensburg, Westerallee 12 und Das James, Hotel, Förderpromenade 30                      18. bis 20.11.2024 9:30-16:00  +3 Online-Termine, 21 Stunden
  • Präsenz:   Flensburg, Westerallee 12          und Das James, Hotel, Förderpromenade 30  18. bis 20.11.2024 9:30-16:00                       +3 Online-Termine, 21 Stunden
Workshop zur Vermögensauskunft und Forderungsdurchsetzung von öffentlich- rechtlichen und zivilrechtlichen Forderungen
Präsenzveranstaltung
Zielgruppe:
Erfahrene Vollstrecker und Vollstreckerinnen des Innen- und Außendienstes,
Leitung der Vollstreckungsbehörde insbesondere im Hinblick auf die Optimierung
der Vollstreckungsprozessabläufe, Kassenverwaltende
sowie interessierte Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte, die vorhandene
Grundkenntnisse im Vollstreckungswesen vertiefen möchten

Bedeutung des Seminars:
Vollstreckungsrecht ist eine Rechts- und Praxismaterie, die ungemein komplex
ist, weil sie sich mit ständig verändernden Lebenssachverhalten befassen muss, in
die vollstreckt werden kann oder auch nicht. Das wird bereits deutlich, wenn es
um Energiepauschale oder Inflationspauschale geht, viel mehr aber bei Fragen
um Pfändbarkeit von Kryptowährung und Non-Fungible Token. Wer jetzt denkt,
so etwas hat mein/e Schuldner/Schuldnerin nicht, der geht nur von seiner eigenen
Erfahrungswelt aus. Wer nicht fragt, weil er/sie selbst das nicht kennt, wird daher
auch nicht in diese Werte vollstrecken können.
Last but not least: Die Bedeutung der Künstlichen Intelligenz sollte auch von der
kommunalen Vollstreckung intelligent angewandt werden.

Inhalte optional nach Fragen und Lernbedürfnissen der
Teilnehmenden:
Rechts- und Praxistipps zu:
• Vermögensauskunft abnehmen – wenn der Schuldner nicht erscheint
• Haft und Eintragung in das Schuldnerverzeichnis – Praxisprobleme und
Lösungen
• Auswertung von Vermögensauskünften
• Pfändung von Ansprüchen rund um die Immobilie
• Besonderheiten der Grundsteuer in der Zwangsversteigerung
• Tipps bei Vollstreckungsverschleierung
• wenn die Vollstreckung auf eine Insolvenz, Eigenverwaltung, Insolvenzplan,
Nachlassinsolvenz und
• auf bestrittene Forderungen im Insolvenzverfahren trifft,
• Vertiefung von Spezialpfändungsfragen,
• Umgang mit festgefahrenen Vollstreckungen
• wenn der Schuldner „unbekannt verzogen/unbekannt abgemeldet” ist
• wenn das Schuldner-Unternehmen nicht auffindbar ist
• wenn der Schuldner keine greifbare Geschäftsführung hat,
• wenn der Schuldner stirbt und die Erben ermittelt werden müssen.
Themen- und Termininformation:
  • Online:                                    26.02. + 28.02.2024            10:00-15:00                                  10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz auf Anfrage:                      Flensburg, Westerallee 12              2-tägig                                           +3 Online-Termine, 15 Stunden
  • Online:                                                          26.02. + 28.02.2024    10:00-15:00                  10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz auf Anfrage:                                Flensburg, Westerallee 12                                2-tägig   +3 Online-Termine, 15 Stunden
Grundsteuer – Reform und Systematik
Haftungs- und Duldungsbescheid zielgerichtet bei
Grundsteuern und Grundbesitzabgaben einsetzen
Onlineveranstaltung und Präsenzveranstaltung auf Anfrage
Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte aus dem Finanz- sowie Steuerbereich.
Mitarbeitende aus kommunalen Steuerbehörden und Kämmereien, die sich mit dem
Grundsteuerrecht befassen.

Bedeutung des Seminars:
Die Grundsteuer ist mit dem Grundsteuerreformgesetz auf verfassungsrechtlichen
Druck hin reformiert worden. Die Kommunen sind von der flächendeckenden
Neubewertung zwar nur in zweiter Linie nach Feststellung durch die zuständigen
Finanzämter betroffen, aber die Kommune bleibt als grundsteuererhebende
Behörde der Ansprechpartner für die Betroffenen. Um in dem Hype der
Besorgnisse rund um die Reform einen rechts-nüchternen und praxisorientierten
Blick zu behalten, soll dieses Seminar Orientierung und Klarheit vermitteln.
Das Seminar möchte die Teilnehmenden daran erinnern, welche Bedeutung das
Instrument der „Öffentlichen Last“ bei der Realisierung von Grundsteuern und
Grundbesitzabgaben hat. Dazu ist profundes Wissen erforderlich, das in die
entsprechenden Bescheide fließen muss, jenseits von Software.

Inhalte:
• Aktuelles zur Grundsteuerreform - Baulandsteuer - Grundsteuer C
• Verfahrensablauf – Zusammenarbeit mit dem Finanzamt – Bedeutung für die
Festsetzung der Grundsteuer
• Grundsteuer-Struktur des dreistufigen Verfahrens
• Bedeutung der Grundsteuer als Realsteuer und Gemeindesteuer
• Steuerobjekt
Grundstücke
Erbbaurecht
Wohnungseigentum und Teileigentum
Unbebaute – bebaute Grundstücke
Grundsteuer für selbstgenutzte Einfamilienhäuser
• Steuersubjekt (Steuerschuldner) Steuerschuldnerschaft Grundsatz, § 10 Abs. 1
GrStG
Ausnahmen
Gesamtschuldnerische Haftung (§ 10 Abs. 3 GrStG)
• Entstehen der Steuer/Steuermaßstab/Steuersatz (Hebesatz)/Festsetzung der
Steuer/Steuerbescheid
Festsetzungsverjährung Verjährungsunterbrechung Ablaufhemmung
• Struktur der Bearbeitung von Erlassfällen nach GrStG + AO, Ermäßigung der
Steuermesszahl für bestimmte Wohngrundstücke und denkmalgeschützte
Objekte
Bearbeitung von Einzelfällen der Gemeinden
• Rechtliche Voraussetzungen von Haftungsbescheiden gegenüber Dritten: Erwerb
des Grundbesitzes im freihändigen Verkauf,
Erwerb des Grundbesitzes aus der Zwangsversteigerung, Erwerb im
Insolvenzverfahren
• Grundlagen von Duldungsbescheiden aufgrund öffentlicher Last, § 191 AO, § 12
GrStG, § 77 AO
• Haftung und Duldung der Zwangsvollstreckung, §§ 11, 12 GrStG, § 77 AO
Themen- und Termininformation:
  • Online:                                    26.03. + 28.03.2024            10:00-15:00                                  10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz:                          Flensburg, Westerallee 12              14.10. + 05.11.2024 9:30-16:00 +3 Online-Termine, 15 Stunden
  • Online:                                                          26.03. + 28.03.2024   10:00-15:00                    10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz:                                                Flensburg, Westerallee 12                        14.10. + 05.11.2024 9:30-16:00                    +3 Online-Termine, 15 Stunden
Der Haftungsbescheid - Gewerbesteuern und Abgaben im Wege
der Haftung gegen Geschäftsführer, Steuerberater und
Firmennachfolger durchsetzen – Indizien für sofortiges Handeln

Online-Seminar für den schnellen Überblick
Präsenz-Seminar für alle, die tiefer einsteigen
Der Haftungsbescheid - Gewerbesteuern und Abgaben im Wege
der Haftung gegen Geschäftsführer, Steuerberater und
Firmennachfolger durchsetzen – Indizien für sofortiges Handeln
Online-Seminar für den schnellen Überblick
Präsenz-Seminar für alle, die tiefer einsteigen

Zielgruppe:
Mitarbeitende der Fachämter Steuern und Abgaben, Zweckverbände der
Kommunen, Stadtwerke, Versorgungsverbände sowie der Vollstreckungsstellen,
Kassenleitende, kaufmännisch Leitende von kommunalen Betrieben und Verbänden
Bedeutung des Seminars:
Die Gewerbesteuer wird ähnlich wie die Grundsteuer erst Jahre nach dem Veran-
lagungsjahr vom Finanzamt mit dem Grundlagenbescheid (Messbescheid)
festgesetzt und damit erst dann berechenbar und von der Kommune als Gewerbe-
steuerbescheid festgesetzt. Das passiert zu dem Zeitpunkt, zu dem sich der
Gewerbebetrieb auch oft Nachforderungs- und Vorauszahlungsansprüchen des
Finanzamtes gegenübergestellt sieht. Oft führt das zu Forderungsausfällen der
Kommune im Gewerbesteuersektor – siehe auch Seminar zum Thema Vollstreckung
gegenüber Wirtschaftsunternehmen. Während sich das Finanzamt schon seit
Jahrzehnten die Prüfung und Durchsetzung von ausfallenden Unternehmenssteuern
gegenüber den gesetzlich und vertraglich Haftenden zur Aufgabe gemacht hat, ist
dies immer noch eine Materie, bei der die Kommunen Optimierungsbedarf haben.
Das wird nicht nur aus den verschiedenen Berichten des Landesrechnungshofes
deutlich, sondern liegt angesichts der wirtschaftlichen Rezession auf der Hand.
Das Seminar wird die Teilnehmenden mit dieser komplexen Materie und der
notwendigen Kommunikation mit den Schnittstellen der Steuerfestsetzung und
Vollstreckung vertraut machen. Es geht daher in dem Seminar auch um die
Optimierung der Ablaufprozesse der betroffenen Abteilungen.

Inhalte:
• Wer haftet, wenn der Steuerpflichtige nicht zahlt, weil insolvent oder aus dem
Handelsregister gelöscht?
• Indizien einer Geschäftsführerhaftung
• Wer haftet bei Firmenübernahme?
• Haftung des Strohmanns/Strohfrau
• Die Haftung der faktischen Geschäftsführung
Anhand von Praxisfällen lernen die Teilnehmenden:
• wo geeignete Unternehmensinformationstools zu finden sind
• welche Auskunftsansprüche Sie gegenüber den Beteiligten - Geschäftsführern/
Prokuristen/Buchhaltern/faktischen Geschäftsführern, gezielt durchsetzen können.
• die gesetzlichen Voraussetzungen einer Steuerhaftung von Geschäftsführern und
Gesellschaftern,
• die gesetzlichen Voraussetzungen der Haftung eines Unternehmensnachfolgers
und Praxistipps.
Themen- und Termininformation:
Für das zentrale Forderungsmanagement, Fachämter,
Kirchen, kommunale Unternehmen:
  • Online:                                    18.03. + 20.03.2024            10:00-15:00                                  10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz auf Anfrage:                      Flensburg, Westerallee 12              2-tägig von 9:30-16:00                +3 Online-Termine, 15 Stunden
  • Online:                                                          18.03. + 20.03.2024     10:00-15:00                  10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz auf Anfrage:                              Flensburg, Westerallee 12                                2-tägig von 9:30-16:00                                    +3 Online-Termine, 15 Stunden
Stundung und Sicherheiten
Onlineveranstaltung und Präsenzveranstaltung auf Anfrage
Zielgruppe:
Alle Mitarbeitenden sowie die Leitenden der Fachämter für Steuern und Abgaben
sowie die kaufmännisch Leitenden von kommunalen Betrieben und
Zweckverbänden, die mit Stundungsanträgen befasst sind; Mitarbeitende und
Leitende von zentralen Forderungsmanagementeinheiten für die Bearbeitung von
Stundungsanträgen.

Bedeutung des Seminars:
Stundungsanträge werden insbesondere in herausfordernden wirtschaftlichen
Zeiten von Steuerpflichtigen gestellt, wahlweise mit der Begründung:
Pandemienachwirkungen, Wegfall des Hauptkunden, Krankheit und
Umsatzrückgang. Das alles sind Begründungen, die nach der Gesetzeslage für
sich keine ausreichende Begründung darstellen. Obwohl das Gesetz verlangt, dass
regelmäßig Sicherheiten bei einer zu gewährenden Stundung einzufordern sind,
unterbleibt dies in der Praxis.

Inhalte:
• Typische Sachverhalte aus der Praxis
• Folgen unzureichender Stundungsbegründung bei Insolvenz
• Rechtliche Voraussetzungen der Stundung
• Organisatorische Zuständigkeit – Rechtsgrundlagen
• Sachliche Stundungsgründe
• Persönliche Stundungsgründe
• Stundungswürdigkeit
• Vermögenslage richtig prüfen
• Typische Verfahrensabläufe handhaben - Ermessen richtig ausüben
• Stundungsbescheid/Ablehnungsbescheid
• Stundungszinsen berechnen – der richtige Bescheid
• Geeignete Sicherheiten durch die richtigen Fragen finden
• Sicherheitenvereinbarungen praxisnah und rechtssicher formulieren
Themen- und Termininformation:
  • Online:                                    15.10. + 17.10.2024            10:00-15:00                                  10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz auf Anfrage:                      Flensburg, Westerallee 12              2-tägig von 9:30-16:00                +3 Online-Termine, 15 Stunden
  • Online:                                                          15.10. + 17.10.2024   10:00-15:00                    10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz auf Anfrage:                                Flensburg, Westerallee 12                                2-tägig von 9:30-16:00                                    +3 Online-Termine, 15 Stunden
Bescheide/Rechnungen in der Insolvenz durch das Fachamt,
kommunale Betriebe, Kirchen gegenüber dem
Insolvenzverwalter richtig erlassen für Geld in die Kasse
Onlineveranstaltung und Präsenzveranstaltung auf Anfrage
Zielgruppe:
Alle Mitarbeitenden sowie die Leitenden der Fachämter für Steuern und Abgaben
sowie die kaufmännisch Leitenden von kommunalen Betrieben und
Zweckverbänden, die mit Stundungsanträgen befasst sind; Mitarbeitende und
Leitende von zentralen Forderungsmanagementeinheiten für die Bearbeitung von
Stundungsanträgen.

Bedeutung des Seminars:
Stundungsanträge werden insbesondere in herausfordernden wirtschaftlichen
Zeiten von Steuerpflichtigen gestellt, wahlweise mit der Begründung:
Pandemienachwirkungen, Wegfall des Hauptkunden, Krankheit und
Umsatzrückgang. Das alles sind Begründungen, die nach der Gesetzeslage für
sich keine ausreichende Begründung darstellen. Obwohl das Gesetz verlangt, dass
regelmäßig Sicherheiten bei einer zu gewährenden Stundung einzufordern sind,
unterbleibt dies in der Praxis.

Inhalte:
• Typische Sachverhalte aus der Praxis
• Folgen unzureichender Stundungsbegründung bei Insolvenz
• Rechtliche Voraussetzungen der Stundung
• Organisatorische Zuständigkeit – Rechtsgrundlagen
• Sachliche Stundungsgründe
• Persönliche Stundungsgründe
• Stundungswürdigkeit
• Vermögenslage richtig prüfen
• Typische Verfahrensabläufe handhaben - Ermessen richtig ausüben
• Stundungsbescheid/Ablehnungsbescheid
• Stundungszinsen berechnen – der richtige Bescheid
• Geeignete Sicherheiten durch die richtigen Fragen finden
• Sicherheitenvereinbarungen praxisnah und rechtssicher formulieren
Themen- und Termininformation:
  • Online:                                      08.07. + 9.07.2024 10:00-15:00  10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz auf Anfrage:                      Flensburg, Westerallee 12              2-tägig von 9:30-16:00                +3 Online-Termine, 15 Stunden
  • Online:                                                            08.07. + 9.07.2024 10:00-15:00                    10 Stunden via Zoom inkl. Pausen                                                                                                  Präsenz auf Anfrage:                          Flensburg, Westerallee 12                                2-tägig von 9:30-16:00                                    +3 Online-Termine, 15 Stunden
Bearbeitung der Niederschlagsliste –
Der rechtssichere und praxisgerechte Umgang mit Ver-
jährung, Niederschlagung und Erlass in der kommunalen
Praxis
Onlineveranstaltung und Präsenzveranstaltung auf Anfrage
Zielgruppe:
Mitarbeitende und Leitung der Vollstreckungsbehörde im Innen- und im
Außendienst, Mitarbeitende und Leitung aus dem Bereich der
Zahlungsabwicklung und Finanzbuchhaltung sowie Interessierte aus Fachämtern,
die sich mit der Festsetzung von Forderungen befassen.

Bedeutung des Seminars:
Da im öffentlichen Recht die Verjährung von Forderungen zum Erlöschen der
Forderung führt, ist die rechtssichere Anwendung der Verjährungs- und
Verjährungsunterbrechungsregelungen unumgängliches Basiswissen für den
Forderungserhalt. Die in der Praxis geführte Niederschlagsliste sollte in ihrer
Struktur die unterschiedlichen Verjährungsfristen und Verjährungsunter-
brechungsmaßnahmen berücksichtigen, sowie die gesetzlichen Voraussetzungen
von Niederschlagungssachverhalten. Sicherheit ist wünschenswert bei Anwendung
der Erlassregelungen, denn oft ist die Forderung zu erlassen, anstatt sie
unbefristet oder befristet niederzuschlagen.

Inhalte:
• Unterscheidung Festsetzungs- und Zahlungsverjährung in der Abgabenordnung
• Rechtliche Bedeutung der Verjährung für den Forderungsbestand
• Prüfungsschema Verjährung
• Grundsätze zur Hemmung
• Unterbrechung der Verjährung
• Besonderheiten bei Ratenzahlung,
Stundung und Niederschlagung von kommunalen Abgaben
• Besonderheiten nach dem VVKVG, VerwKostG,
Einzelfälle aus der kommunalen Abgabenpraxis der Kreisverwaltungen
• Bedeutung und rechtssichere Anwendung von Niederschlagung und Erlass
• Niederschlagung befristet und unbefristet
Definition – Gesetzliche Grundlage
Bedeutung der Niederschlagung für den Forderungsbestand
Wann ist eine Forderung ausvollstreckt?
• Erlass
Organisatorische Zuständigkeit
Definition – Gesetzliche Grundlage
Unbillige Härte
Sachliche Härte
Persönliche Härte
Prüfung Erlassbedürftigkeit
Erlassunwürdigkeit
Erlass Säumniszuschläge insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit
Themen- und Termininformation:
  • Präsenz:                          Flensburg, Westerallee 12  02.07. + 18.07.2024 9:30-16:00 +3 Online-Termine, 15 Stunden
  • Präsenz:                                                Flensburg, Westerallee 12                            02.07. + 18.07.2024 9:30-16:00                    +3 Online-Termine, 15 Stunden
Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen
Über den Mahnbescheid zum Vollstreckungsbescheid, bis
das Geld in der Kasse ist.
Präsenzveranstaltung
Zielgruppe:
Für Mitarbeitende und Leitung der Kommunalkassenverwaltung, Zweckbetriebe,
das Gebäudemanagement und alle, die mit der Durchsetzung zivilrechtlicher
Forderungen befasst sind.

Bedeutung des Seminars:
Zielsicherer Vollstreckungsauftrag an den/die Gerichtsvollzieher/-in
Besonderheiten der zivilrechtlichen Verjährung - Fallstricke in der Insolvenz

Inhalte:
• von der Rechnung zum Geld - Erstellung einer rechtssicheren Rechnung
• Erstellung einer rechtssicheren Mahnung
• Verzug - wann entsteht er und was ist der Verzugsschaden, sind Verzugszinsen?
• Mahnbescheidsverfahren und seine Tücken
• Der konkrete Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
Themen- und Termininformation:
Für Führungskräfte und Teams:
Einzelcoaching und Supervision
Zielgruppe:
Alle, die sich in einer persönlichen und/oder beruflichen Herausforderung
befinden, in der sie entschieden haben, dass sie das Hamsterrad ihrer
Gedankenspirale und immer gleicher Verhaltensweisen verlassen möchten und
noch nicht wissen, welche Lösungen es für sie individuell geben wird.

Methoden und Ziele:
Ich arbeite mit den Kommunikationstools von Friedemann Schultz von Thun und
Milton Erickson. Das bedeutet wir schauen uns gemeinsam Deine Landkarte, Dein
inneres Team und hindernde Glaubenssätze an. Ziel ist das Bestmögliche.
Das Coaching kann sowohl die Zielfindung als auch die Zielumsetzung zum Thema
haben. Es ist individuell. Das gilt für die Frage des Ortes und den zeitlichen Umfang
des Coachings.

Themen- und Termininformation:
Veranstaltungsorte:
Römer Verwaltungsakademie Flensburg, Westerallee 12, 24937 Flensburg
bei bis zu 8 Teilnehmenden
Das James *****Hotel, Fördepromenade 30, 24944 Flensburg
ab 9 Teilnehmenden bis 15 Teilnehmenden
Hamburg Winterhude: Dorotheenstr. 141, 22299 Hamburg
Direkte Haltestelle in 3 Minuten-Gehweg
Das ist wichtig:
Präsenzseminare
Meine Leistung:
  • ​2 Seminartage (***3-Tage = insgesamt 21 Stunden bei dem Workshop für Vermögensauskunft und Vollstreckung) mit der Möglichkeit, individuelle Fälle zu bearbeiten
  • Checklisten nach Bedarf
  • Seminarunterlagen, Seminaraufzeichnungen, Formulierungsmuster
  • ​Gesetzestexte werden zur Verfügung gestellt
  • Hochwertige Verpflegung: Pausensnacks, 3-Gänge-Menü plus Getränke
  • ​Online-Beratungstermine zum Thema, die aufgezeichnet werden
  • ​insgesamt 15 Lernstunden
Ihre Leistung bei Präsenzseminar-Anmeldung:
  • ​den vollständigen Namen des/der Teilnehmenden
  • die Mail-Adresse des/der Teilnehmenden, unter der auch das Zoom-Meeting möglich ist
  • ​evtl. Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Rechnungsadresse und Mail-Adresse des Rechnungsempfängers
Die Seminargebühr beträgt bei 2-tägigen Präsenz-Seminaren
570 Euro zuzüglich einer Tagesverpflegungspauschale von insgesamt 180 Euro,
gesamt brutto 750 Euro einschließlich 19 % MwSt von 119,75 Euro.
*** Die Seminargebühr beträgt bei 3-tägigen Präsenz-Seminaren
620 € netto zuzüglich einer Tagesverpflegungspauschale von insgesamt 270 Euro,
gesamt brutto 890 Euro einschließlich 19 % MwSt von 142,10 Euro.
Die Seminargesamtgebühr ist mit Zugang der Anmeldebestätigung und
Rechnung sofort fällig. Es sei denn, es wird eine Ausnahme vereinbart.
Stornierung der Anmeldung:
• Stornierung bis 4 Wochen vor dem 1. Seminartag
Onlineseminare
Meine Leistung:
  • ​2 Seminartage mit je 5 Stunden in individualisierbaren Zeitblöcken
  • individuelle Fälle werden bearbeitet
  • Seminarunterlagen, Formulierungsmuster
  • ​Checklisten nach Bedarf
Ihre Leistung bei Präsenzseminar-Anmeldung:
  • ​den vollständigen Namen des/der Teilnehmenden
  • die Mail-Adresse des/der Teilnehmenden, unter der auch das Online-Meeting möglich ist
  • Rechnungsadresse und Mail-Adresse des Rechnungsempfängers
Die Seminargebühr beträgt 378,15 € netto
zzgl. 19 % MwSt. 71,85 Euro, brutto 450 Euro.
Die Seminargesamtgebühr ist mit Zugang der Anmeldebestätigung und
Rechnung sofort fällig. Es sei denn, es wird eine Ausnahme vereinbart.
Stornierung der Anmeldung:
• Stornierung bis 4 Wochen vor dem 1. Seminartag
Mein Warum und Konzept:
Mehr als 25 Jahre war ich als Referentin für viele Seminar-Anbieter in der
kommunalen Fortbildung tätig. Die Erfahrungen und Feedbacks aus diesen
Veranstaltungen bewegten mich im Dezember 2021 dazu, mit der Römer
Verwaltungsakademie dem innovativen, ganzheitlichen Lernen, Raum zu geben
Die Arbeitsgrundlage der Römer Verwaltungsakademie ist immer:
Wertschätzung – Potential erkennen und fördern – Selbstvertrauen durch Rechtssicherheit.
Hochwertige Versorgung für das leibliche und seelische Wohl gehören für mich dazu.
Die Seminarräume in der Nähe von Hamburg (Gemeinde Hohenhorn) und in der
Villa Römer-Haus im Herzen von Flensburg bieten eine einzigartige Lernumgebung.

Die Teilnehmenden finden Raum und Zeit für den praxisorientierten Austausch
und die Umsetzung in Praxisübungen.
Über Sigrun Römer
Sigrun Römer
Mehr als 25 Jahre war ich als Referentin für viele Seminar-Anbieter in der kommunalen Fortbildung tätig. In der Zeit habe ich vielfältige Konzepte für die kommunalen Verwaltungen im Bereich Finanzen entwickelt.

Mit der Gründung der Römer Verwaltungsakademie im Dezember 2021 konnten Erfahrungen und Feedback einen Raum finden, in dem praxisnahes, ganzheitliches, coaching-begleitetes Lernen möglich sind.

Damit bekommen die Teilnehmenden die Grundlage für rechtssicheres, zielgerichtetes und kreativ erfolgreiches Arbeiten in ihrem Praxisalltag.
Meine Konzeption – Ihre Bedürfnisse in der Römer Verwaltungsakademie:
• Wissensvermittlung und detaillierte Kenntnisse für den Arbeitsalltag
• Wissen, das nach den Seminartagen in der Praxis umgesetzt wird
• Wissensvertiefung und Bearbeitung von Fällen aus der Praxis bei Online-Terminen
• Skripte, Checklisten, Musterformulierungen zur Anwendung im Berufsalltag
• Diskussion, Bearbeitung und Klärung individueller Rechtsfragen
• Individuelles Coaching zu organisatorischen Prozessabläufen
• Informationsweitergabe und -verarbeitung von anderen Abteilungen
Meine Didaktik:
Die Teilnehmenden lernen in Kleingruppen miteinander und voneinander.
Vermittelt wird fundiertes Rechtswissen auf aktueller Gesetzesgrundlage. Das
Wissen wird angewendet auf Praxisfälle, die die Teilnehmenden mitbringen.
Gestaltungsmöglichkeiten werden erkannt und fundierte Entscheidungen
getroffen.
Die Arbeitsgrundlage der Römer Verwaltungsakademie ist immer:
Meine Maxime:
Wertschätzung - Potential erkennen und fördern –
Selbstvertrauen durch Rechtssicherheit – motivierende Praxiserfolge.
Die Seminarräume in der Villa Römer-Haus im Herzen von Flensburg und ausge-
wählten Standorten bieten eine einzigartige Lernumgebung mit bester Versorgung.
Die Teilnehmenden finden Raum und Zeit für den praxisorientierten Austausch und
die Umsetzung in Praxisübungen.

Anmeldung zum Newsletter der Römer Verwaltungsakademie

Das dürfen Sie von mir erwarten:

Eine juristische und didaktische Expertin auf dem Gebiet des Kommunalrechts, die die Abläufe nicht nur als Rechtsanwältin für Steuerecht und Insolvenzrecht, kennt, sondern auch aus ihrer Beamtenzeit als Leiterin der Betriebsprüfung und Rechtsmittelstelle der Künstlersozialkasse. Seit mehr als zwanzig Jahren unterrichte ich die öffentliche Hand erfolgreich in den angebotenen Themen. Über 30 Jahre lang unterstütze ich erfolgreich Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatpersonen bei ihrem Forderungsmanagement und dem Eintreiben von Schulden. Die psychologischen Hindernisse von Gläubigern und den Erfolg einer konsequenten Vollstreckung kenne ich nur zu gut.
Glauben Sie mir, ich kenne auch die Barrieren in der Verwaltung, die sich findige Schuldner zu Nutze machen. Mit meinen Tipps kommen Sie zum Erfolg.

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